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Ich möchte an dieser Stelle mein Selbstverständnis als Verteidiger in politischen Strafprozessen darstellen, damit jeder Rechtssuchende weiß, worauf er sich mit mir einlässt. Hierzu zitiere ich zunächst den Kollegen Prof. Grimm, der vom Kaiserreich bis in die Bundesrepublik als Verteidiger in politischen Prozessen aufgetreten ist. Grimm äußerte sich im Jahre 1953 wie folgt:
„Ich habe in meinem Leben viele Menschen, Deutsche und Ausländer, Freunde und Gegner, in politischen oder wirtschaftlichen Strafprozessen verteidigt, Menschen aus allen Lagern, groß und klein, Katholiken, Protestanten und Juden, Freidenker, Nationalsozialisten und ihre Gegner. Ich fragte nicht, welcher Konfession, Rasse oder Partei der Betreffende angehörte, wenn es nur um das Recht ging. So ist mir jeder politische Strafprozeß ein menschliches Erlebnis gewesen. Ich habe die Männer leiden sehen, die nur aus politischen Gründen wie Verbrecher behandelt wurden und sich die Frage vorlegten: „Was haben wir denn getan, daß man uns so behandelt?“ Ich habe auch in der Hitlerzeit mehr politische Gegner als Nationalsozialisten vertreten. Das ergab sich schon aus der Sachlage. Denn es sind zumeist die Gegner des jeweils herrschenden Regimes, die einen Verteidiger in politischen Prozessen brauchen.“ (Grimm, Politische Justiz – Die Krankheit unserer Zeit, 1953, S. 5)
Dieses Zitat, das älter als 50 Jahre ist, hat nichts von seiner Bedeutung verloren. Politiker und Angsthasen haben auf der Verteidigerbank in einem politischen Strafprozess nichts zu suchen. Der Verteidiger hat unerschrocken um das Recht seines Mandanten zu kämpfen. Das Recht seines Mandanten, nicht die Politik, sein Ansehen oder die Angst um seinen übrigen Mandantenstamm, ist der Maßstab seines Handelns.
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