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Auszug aus: Risiko, Steuersünde, S.129 ff.:

Was aber soll der Beschuldigte eines Steuerstrafverfahrens tun? Folgendes ist zu empfehlen:

·     Steuerstrafverteidiger einschalten

·     Akteneinsicht nehmen

·     schriftliche Stellungnahme abgeben.

Das Steuerrecht ist das mit Abstand schwierigste Rechtsgebiet, das es gibt. Ein Steuerstrafverfahren, in dem nicht nur eine Strafe droht, sondern im Ergebnis auch Steuernachzahlungen, sollte daher mit einem rechtlichen Beistand durchgestanden werden. Im Steuerstrafrecht gibt es das Problem, dass es viele gute Steuerfachleute gibt, die keine Ahnung vom Strafrecht haben und umgekehrt hervorragende Strafverteidiger ohne steuerrechtliche Kenntnisse. Wer in einem Steuerstrafverfahren verteidigt, sollte jedoch Kenntnisse auf beiden Rechtsgebieten mitbringen. Daher sprechen wir von einem Steuerstrafverteidiger. Es gibt unter Rechtsanwälten sogenannte Fachanwälte für Steuerrecht, die auch Erfahrungen und Kenntnisse im Strafrecht haben. Ein solcher Rechtsanwalt bietet sich als Verteidiger des Beschuldigten in einem Steuerstrafverfahren an. Natürlich wird der Steuerstrafverteidiger auch den Steuerberater des Beschuldigten befragen. Es empfiehlt sich jedoch nicht, den Steuerberater als Verteidiger zu wählen. Zunächst einmal hat der eigene Steuerberater regelmäßig keine Kenntnisse im Strafrecht. Wichtiger noch: Er ist befangen, denn er muss befürchten als Gehilfe bei einer Steuerhinterziehung in Verdacht zu geraten mit der Folge, selbst bestraft zu werden und für die hinterzogene Steuer nebst Zinsen zu haften (vgl. § 71 AO). Das verleitet viele Steuerberater dazu, dem Mandanten ein schnelles und umfassendes Geständnis zu empfehlen, damit die Angelegenheit sich erledigt und die Steuerfahndung nicht bei weiteren Ermittlungen auf den Gedanken kommt, der Steuerberater könnte seinem Mandanten bei dessen Steuerhinterziehung sogar wissentlich unterstützt haben. Oft sind diese Ängste der Steuerberater unbegründet, aber sie trüben deren Kopf für ein sachliches Urteil. Schließlich kommt der Steuerberater in vielen Verfahren als wichtiger Zeuge in Betracht, etwa dafür, dass der Beschuldigte Angaben in gutem Glauben gegenüber dem Finanzamt gemacht hat, auch wenn sie falsch waren.

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